@Karl_Lauterbach behauptete in seiner gestrigen Staats- und gesellschaftsfeindlichen BT-Rede, eine allg. Impfpflicht rechtfertige sich durch den kategorischen Imperativ Kants. Abgesehen von der Komplexität der Kantischen Philosophie ist das aber gar nicht so.
„Der kategorische Imperativ ist das grundlegende Prinzip moralischen Handelns in der Philosophie Immanuel Kants. Als Kriterium, ob eine Handlung moralisch sei, wird hinterfragt, ob sie einer Maxime folgt, deren Gültigkeit für alle, jederzeit und ohne Ausnahme akzeptabel wäre, und ob alle betroffenen Personen nicht als bloßes Mittel zu einem anderen Zweck behandelt werden, sondern auch als Zweck an sich. Der kategorische Imperativ wird als Bestimmung des guten Willens von Kant in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten vorgestellt und in der Kritik der praktischen Vernunft ausführlich entwickelt. Er lautet in einer seiner Grundformen: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (Quelle: Wikipedia) Also auch nicht Gesetzgebung, sondern Gesetz, Herr Dr. Krimmel. Und Gesetz in der Philosophie ist nicht gleich Gesetzgebung. Aber das verwechselt Lauterbach auch.Nur weil BGM @Karl_Lauterbach eine Maxime der Impfpflicht aufstellt, rechtfertigt das noch lange nicht seinen Anspruch auf eine zwingend herbeizuführende Impfung aller Menschen, nur weil er es als richtig ansieht. Denn dazu wäre auch die Zustimmung aller notwendig, alles andere wäre unmoralisch.
Die betroffenen Personen können nicht als bloßes Mittel zu einem anderen Zweck behandelt werden Der Zweck der sog. Impfung, die keine echte ist, sondern eine exeperimentelle, ist ein ganz anderer als der des Gesundheitsschutzes, zumal sie nicht schützt und eher bleibende Schäden oder den Tod verursacht. Außerdem ist ein Impfzwang nicht einfach auf einem guten Willen zu begründen. Mag sein, daß ein sprach- und denkgestörter Minister meint, gutwillig zu sein, aber deshalb ist er noch lange nicht berechtigt, diesen mutmaßlich guten Willen zum Gesetz und damit zum Zwang für alle zu machen. Und schließlich gab es zu Kants Zeiten weder Grund- und Menschenrechte noch ein Grundgesetz, denn er hätte solche Rechtsbegriffe ohne Zweifel in seine Theorien aufgenommen. Auch ist Kant kaum zu unterstellen, der Willkür Tür und Tor zu öffnen. Kants kategorischer Imperativ kann und darf auf keinen Fall das Kriterium für die Durchsetzung totalitärer, menschenverachtender Machtallüren eines von scheinbar Geistesgestörten beherrschten Machtapparates werden. Das ist kategorisch abzulehnen.