Im Dienste von Staat und Volksgesundheit
Schon seine Vorgänger hatten das Apothekenwesen gefördert, aber Friedrich der Große setzte neue Akzente
König Friedrich der Große war ein König,
der umfassend volks-, aber auch betriebswirtschaftlich denken konnte.
Sein Vater, der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I., dem das
wirtschaftliche Gedeihen Preußens gleichfalls sehr am Herzen lag, hatte
auf dem Gebiet des Apothekenwesens bereits zweckmäßige, fruchtbringende
Regelungen getroffen. So wurde in dem zu dessen Regierungszeit
erlassenen „Allgemeinen und neu geschärften Medicinal-Edict“ von 1725
erstmalig im deutschsprachigen Raum eine wissenschaftliche Ausbildung
und amtliche Prüfung für die Apotheker zumindest der größeren Städte
Preußens vorgeschrieben. Preußen wurde dadurch weltweit zum Initiator
eines wissenschaftlichen Studiums der Pharmazie. Bereits am 12. Februar
1698, also noch zur Regierungszeit von Friedrichs des Großen Großvater
Kurfürst Friedrich III., dem späteren König Friedrich I. in Preußen,
war unter dem Titel „Dispensatorium Brandenburgicum oder Vorschrift wie
gemäß in den Provinzen der Grafschaft Brandenburg Medikamente zu
bereiten sind“ ein mustergültiges pharmazeutisches Handbuch erschienen.
Darin waren rund 1000 wesentliche Arzneimittel (davon 906 Mischungen)
erfasst und übersichtlich in ihrer Zusammensetzung und Anwendung
aufgeführt, was der Entlastung gerade der kleineren Apotheken in Preußen
und damit dem Nutzen des „gemeinen Mannes“ dienen sollte.
Mit dem „Neu geschärften und von Sr. Kgl. Majestät in Preußen gnädig revidierten Hof-Apotheken-Reglement“ vom 23. November 1763 konnte König Friedrich II. folglich auf wichtige Vorleistungen seines Vaters und Großvaters aufbauen. Das Verdienst Friedrichs des Großen bestand vor allem darin, nicht nur wie seine Vorgänger wichtige Forderungen an das Apothekenwesen in Preußen zu dekretieren, sondern durch eine fördernde und kontrollierende, volkswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeit in allen mittleren und kleinen Städten Preußens Apotheken zu etablieren. Dies kam nämlich nicht nur der Gesundheit der dortigen Stadtbewohner zugute, sondern auch der umwohnenden Landbevölkerung. Dass König Friedrich wirtschaftlich zu denken verstand und Nutzen aus jener Tätigkeit sowohl für den Staat wie für den einzelnen Apotheker, aber auch für die gesamte Bevölkerung Preußens in pharmazeutischer Hinsicht schlagen wollte, soll anhand dreier Beispiele aus der Mark Brandenburg belegt werden.
„Es ist allhier zu Oranienburg noch niemalen eine Apotheke geweßen“, mit diesen Worten begann ein Gesuch des aus Oranienburg gebürtigen Apothekers Johann Friedrich Patze an den König. Er wolle deshalb in der nahe Berlin gelegenen Kleinstadt eine Apotheke „etablieren“. Patze hatte den Apothekerberuf acht Jahre lang erlernt und bat geschäftstüchtig darum, neben seiner Apotheke auch eine „Materialwarenhandlung“ betreiben zu dürfen. König Friedrich ließ unverzüglich durch seine Beamten sowohl die Notwendigkeit einer Apotheke in Oranienburg wie auch den Umstand prüfen, ob durch den Betrieb einer „Materialwarenhandlung“ in Oranienburg etwa die dortigen Kaufleute in ihren Geschäften Abbruch erleiden können. Danach mußte Patze, weil er „im Ausland“ die Apothekenkunst erlernt hatte, sich vor dem zuständigen „Collegio Medico“ in Berlin der amtlichen, im Dekret von 1725 vorgeschriebenen Prüfung unterziehen und durfte sich nach bestandener Prüfung stolz „Pharmazie-Candidatus“ nennen. Nun erhielt Patze 1753 das erstrebte Apotheken-Privileg für Oranienburg, in dem ihm der König zusicherte, die einzige für Oranienburg zugelassene Apotheke betreiben zu dürfen. Damit sich der Apotheker aber mangels Konkurrenz nicht etwa gehen ließ, wurde er in jenem Privileg zugleich verpflichtet eine „rechtschaffene“ Apotheke anzulegen und stets „tüchtige und frische“ Medikamente im Vorrat zu haben. Damit auch die Staatskasse etwas profitierte, musste Patze zehn Taler für die Ausstellung des Dokuments berappen und der Oranienburger Stadtphysikus (Amtsarzt) erhielt den Auftrag, regelmäßig den Zustand der neuen Oranienburger Apotheke zu überprüfen.
Über die Notwendigkeit eines „Apothekenmonopols“ in preußischen Kleinstädten hatte der damals noch junge König Friedrich bereits 1747 ausführlich nachgedacht, als der Apotheker Heller für seine ererbte Apotheke in Lenzen an der Elbe um die Gewährung desselben bat. Der König erkannte in seinen recht modern anmutenden Überlegungen durchaus an, dass die Erteilung eines Monopols immer Schäden infolge mangelnder Konkurrenz hervorrufen könne, andererseits aber in Kleinstädten mit 800 bis 2000 Einwohnern nicht zwei Apotheken nebeneinander bestehen können.
Umsichtig reagierte der König auch im Falle des Apothekers Prätorius aus der Kleinstadt Grabow im benachbarten Mecklenburg, der reichlich 25 Jahre später die Absicht äußerte, aus wirtschaftlichen Gründen nach Preußen überzusiedeln. Prätorius wollte sich im bisher apothekenlosen Kleinstädtchen Putlitz als Apotheker niederlassen. König Friedrich gewährte ihm 1774 sehr gern diese Bitte und förderte ihn nicht nur mit der zeitweiligen Befreiung von gewissen Steuern, sondern subsidierte sogar dessen Zuzug mit finanziellen Mitteln. Der volkswirtschaftlich denkende König wusste genau, dass diese Subsidien aus der Staatskasse gut angelegt waren, lockte er doch damit einen bemittelten Neubürger in seine Lande, förderte dadurch das Gesundheitswesen und gewann für die Zukunft nach Ablauf der dreijährigen Steuerbefreiung einen neuen, guten Steuerzahler. Nicht erlassen wurde Prätorius natürlich die für Apotheker in Preußen obligatorische Prüfung vor dem „Collegio Medico“ über seine pharmazeutischen Fachkenntnisse. Als guter Preuße starb der frühere Mecklenburger Untertan Christian Prätorius 1808 im Alter von 74 Jahren in Putlitz, nachdem er neben seiner Tätigkeit als Apotheker sogar lange Jahre als Bürgermeister jener Kleinstadt in der Prignitz gewirkt hatte.
Jürgen W. Schmidt