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Freitag, 26. August 2011

Kampfansage an die Republik

Hochzeit im Hause Hohenzollern: Warum Deutschland wieder zur Monarchie zurückkehren sollte

Eigentlich ist die Hochzeit des Chefs des Hauses Hohenzol- lern, Prinz Georg Friedrich von Preußen (Porträt Seite 3),mit Prinzessin Sophie zu Isenburg an diesem Sonnabend in Potsdam nicht mehr als eine Meldung aus der Rubrik „Vermischtes“.
S.K.H. Kronprinz Georg Friedrich

Doch angesichts der Familienge- schichte des Bräutigams erscheint es reizvoll, das Ereignis einmal aus einem etwas radikaleren Blickwinkel zu betrachten. Und dann wird aus der Hochzeit schnell eine subtile Kampfansage an die Republik. Denn strenggenommen senden die beiden Adligen mit ihrer in aller Öffentlichkeit und vom Fernsehen übertragenen Hochzeit ein Signal aus, das geeignet ist, die Axt an die bundesrepu- blikanische Ordnung zu legen.

Hochzeiten in Monarchien, zumal die der Thronfolger, sind immer auch Staatsakte. Sie sollen mit ihrem bewußt zur Schau getragenen Pomp Zeugnis ablegen von der Vitalität und Zukunftsfähigkeit des Herrscherhauses und damit dessen Macht sichern und festigen. Hochzeiten ehemals regierender Häuser können dementsprechend als Zeichen an die neuen Machthaber gelesen werden: Seht her, uns gibt es noch, ihr müßt mit uns rechnen, wir geben unseren Anspruch nicht auf.

Natürlich liegen den Brautleuten diese Gedanken fern, wenn sie am Wochenende in der Potsdamer Friedenskirche zum Traualtar schreiten. Doch wissen sie als historisch gebildete Menschen aus Familien, die es gewohnt sind, in Jahrhunderten zu denken, um diese geschichtliche Aufladung ihrer Hochzeit. Nicht ohne Grund wurde Potsdam als Ort der Trauung ausgewählt. Durch die Heirat ihres Familienoberhauptes in der alten, vierzig Jahre vom kommunistischen Regime ausgezehrten Residenzstadt kehrt das Haus Hohenzollern gleichsam in die Geschichte zurück und erinnert – ob gewollt oder ungewollt – an seine historischen Ansprüche.

Nun hat sich allerdings das politische System der Bundesrepublik trotz mancher Unkenrufe in den vergangenen sechzig Jahren als äußerst stabil erwiesen. Über eine Revolution oder gar einen monarchistischen Umsturz muß man sich im Bundeskanzleramt und im Schloß Bellevue bislang keine Gedanken machen. In Deutschland ist die 1918 untergegangene Monarchie zudem im Bewußtsein des Volkes kaum mehr als eine blasse Erinnerung. Im Gegensatz etwa zu Frank- reich, das trotz seiner revolutionär-republikanischen Tradition bis in unsere Tage immer auch über eine royalistische Gegenbewegung verfügte, gibt es in Deutschland abgesehen von einigen verprengten Traditionsvereinen nichts vergleichbares. Die Verschwörer des 20. Juli 1944 stellten zum letzten Mal konkrete Überlegungen für ein monarchisch verfaßtes Staatswesen an. Die Rückkehr der Hohenzollern auf den Thron wäre bei einem Gelingen der Umsturzpläne durchaus realistisch gewesen.

Seitdem macht die politische Rechte in Deutschland einen großen Bogen um dieses Thema. Wenn überhaupt über eine alternative Staatsordnung nachgedacht wird, verlieren sich diese Überlegungen zumeist in ständisch-autoritären Konzepten aus den zwanziger Jahren oder dem unvermeidlichen Führerstaat nationalsozialistischer Prägung. Die Monarchie ist dagegen längst im Museum gelandet und bietet bestenfalls Stoff für sentimentale Schwärmereien. Dabei scheint es angesichts der sich durch die verstetigende Euro-Krise abzeichnenden Auszehrung der Legitimität des politischen Systems dringender denn je, sich nach einer Alternative umzuschauen.

Aus konservativer Sicht kann dies nur die Neuauflage der Monarchie sein. Bereits
1990 schrieb der konservative Publizist Casper von Schrenck-Notzing von der
Monarchie als der „postmodernen Staatsform“, deren anzustrebende Wiederer-
richtung er als „Schlußstein der wiedergewonnenen Souveränität“ Deutschlands empfahl. Und in der Tat garantiert die Monarchie wie keine andere Regierungsform die staatliche Kontinuität über die Zeitläufte hinweg und ist damit im höchsten Maße identitätsstiftend. Mit der notwendigen Autorität und wirkungsvollen Einflußmöglichkeiten ausgestattet, eignet sich der Monarch, der stets das große Ganze im Blick hat, bestens für die Rolle des aus- gleichenden Mittlers und als Korrektiv im alltäglichen Streit der Pateien und Interessenverbände.

Der in den Vereinigten Staaten lehrende Wirtschaftswissenschaftler Hans-Hermann Hoppe hat dies in seinem Buch „Demokratie. Der Gott der keiner ist“ treffend auf den Punkt gebracht. Er sieht den Vorteil der klassischen Mon- archie darin, daß sich der Herrscher als Privateigentümer des Landes um die langfristige Wertsteigerung bemühen muß, während in der Demokratie kurzfristige Überlegungen der Entscheider die Oberhand gewinnen, da sie kein Privatinteresse mehr an dem Staatswesen haben und dieses keinen leiblichen Erben hinterlassen. Es scheint angesichts der Leichtfertigkeit, mit der deutsche Politiker derzeit Verpflichtungen in Milliardenhöhe eingehen und damit künftige Generationen bis über die Schmerzgrenze hinaus belasten, als wollten sie diese Analyse kraftvoll bestätigen.

Die Monarchie kann dagegen geradezu als nachhaltige Regierungsform betrachtet werden, wie übrigens auch ein Blick auf die Revolten und Revolutionen in Arabien zeigt. Alle Länder, in denen es bislang zu Revolutionen und Umstürzen gekommen ist, waren Republiken. In den Königreichen Marokko und Jordanien dagegen führten die Proteste, die sich nie direkt gegen die Herrscher richteten, zur Einleitung von politischen Reformen. Ganz offensichtlich garan- tieren die Monarchien hier ganz im konservativen Sinne den Bestand einer stabilen Staatlichkeit langfristig wesentlich besser als die auf Selbstbereicherung spezialisierten Familienclans in Ägypten, Tunesien, Syrien oder Libyen.

Auch wenn es verwegen erscheint, über Szenarien zu spekulieren, die zu einem neuen deutschen Kaiserreich führen könnten, ist es angesichts der Hohenzollernhochzeit in Potsdam auch in Deutschland an der Zeit, die Monarchie aus dem Museum zu holen und sie wieder auf den Boden der staatstheoretischen Diskussion zu stellen. Und sei es nur, um sie nicht länger den bunten Blättern und den Rolf Seelmann-Eggeberts dieser Welt zu überlassen.


MARCUS SCHMIDT
Junge Freiheit 35/11



Freitag, 11. Februar 2011

Vor 500 Jahren wurde Albrecht von Brandenburg-Ansbach Hochmeister des Deutschen Ordens

Albrecht von Brandenburg-Ansbach 1522
Am 13. Februar 1511 wurde Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister des Deutschen Ordens gewählt. 14 Jahre später wurde der Hohenzoller zum Totengräber des Deutschordensstaates, indem er ihn in ein profanes, erbliches Herzogtum von Polens Gnaden umwandelte.

Im Deutschordensstaat wurde wie in Preußen das Leistungsprinzip verfolgt. Statt Protektion und Beziehungen sollte die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft über die Besetzung von Staatsämtern entscheiden. So versuchte der Deutsche Orden denn auch über Generationen das Mitglied an die Spitze zu wählen, das sich bis dahin am besten im Dienst am Orden bewährt hatte.

Auf Anraten des Hochmeisters Johann von Tiefen kam man von diesem Prinzip jedoch ab. Der Ordensstaat sah sich nicht mehr in der Lage, alleine der polnisch-litauischen Union zu widerstehen, und wählte deshalb fortan Fürstensöhne zu Hochmeistern, in der Hoffnung, dass diese dann ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zum Wohle des Ordensstaates spielen lassen würden.

Nach Tiefens Tod im Jahre 1497 war der Wettiner Friedrich von Sachsen der erste der nach diesem neuen Kriterium ausgewählten Hochmeister. Ihm folgte nach dessen Ableben 1510 der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Väterlicherseits war Al- brechts Großvater der Kurfürst von Brandenburg sowie Markgraf von Ansbach und Kulmbach Albrecht Achilles und mütterlicherseits der polnische König Kasimir II. Mit der Wahl Albrechts verband sich so die Hoffnung, Verbündete im Reich zu finden und Polen zu beschwichtigen.

Nachdem Albrecht noch im Todesjahr seines Vorgängers von den Gebietigern zum künftigen Hochmeister gewählt worden war, wurde er am 13. Februar 1511 in der Deutschordenspropstei Zschillen bei Chemnitz in den Orden aufgenommen, von den Ordensbevollmächtigten endgültig zum Hochmeister erkoren und mit dieser Würde bekleidet.

Kaum im Amt, sah er sich mit der Forderung seines Onkels König Sigismund I. von Polen konfrontiert, ihm den Treueeid zu schwören. Der polnische König betrachtete sich aufgrund des Zweiten Thorner Friedens von 1466 als Lehnsherr des Ordensgebietes und meinte deshalb, auf diesen Treueeid Anspruch zu haben. Diesen Akt der Unterwer- fung und der Anerkennung der Oberhoheit Polens versuchte jedoch der neue Hochmeister wie sein Vorgänger mit allen Mitteln zu vermeiden.

Dieser Machtkampf belastete die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen dem Deutschordensstaat und der polnisch-litauischen Union und mündete schließlich 1519 in einen Krieg. In diesem sogenannten Reiterkrieg blieb ein kriegsentscheidendes Aufeinandertreffen der Streitmächte aus. Statt dessen konzentrierten sich die kriegführenden Parteien darauf, mit ihren Reitern im Herrschaftsgebiet des jeweils anderen zu rauben und zu brandschatzen.

Im Jahre 1521 vermittelten der römisch-deutsche Kaiser Karl V. und König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn aus dem polnischen Herrschergeschlecht der Jagiellonen in Thorn einen auf vier Jahre angesetzten Waffenstillstand. In dieser Zeit sollte ein Schiedsgericht unter der Leitung der beiden Monarchen die Streitfrage der Kriegskontrahenten zur Entscheidung bringen, ein frommer Wunsch.

Albrecht nutzte die Zeit, um im Reich Verbündete zu werben. Hierzu suchte er das Reichsregiment in Nürnberg auf. Während des Reichstages von 1522/23 besuchte er hier auch Predigten Andreas Osianders und kam mit dem Reformator in persönlichen Kontakt. Dem Mitstreiter Martin Luthers gelang es, den Hochmeister für die lutherische Lehre zu gewinnen. Der Deutschordensstaat war seit der Tannenbergschlacht von 1410 zusehends auf dem absteigenden Ast und die katholische Kirche in einer Krise, und als Albrecht eine Mahnung aus Rom erreichte, seinen Orden zu reformieren, suchte der Hochmeister Luther selbst in Wittenberg auf und bat ihn um Rat. Luther riet dann dem Hochmeister, den Ordensstaat in ein weltliches Fürstentum umzuwandeln.

Albrecht befolgte den Rat. Bevor 1525 der Waffenstillstand mit Polen ablief, schlug der Hochmeister dem polnischen König eine Paket- lösung vor: Sigismunds Anerken- nung der Umwandlung des Ordensstaates in ein erbliches Herzogtum mit Albrecht als Herzog gegen Albrechts Anerkennung der Lehensherrschaft Sigismunds. Die polnische Seite stimmte zu. Am 8. April 1525 schlossen die Kriegs- parteien zu Krakau Frieden und besiegelten das Ende des Deutschordensstaates. Albrecht huldigte seinem Onkel und erhielt die Herzogswürde in Preußen verliehen.

Der Deutsche Orden und der Kaiser erkannten die Umwandlung nicht an, aber Albrecht sicherte abgesehen vom Einvernehmen mit dem übermächtigen polnischen Nachbarn die Aktion durch Bünd- nisse mit anderen protestantischen Herrschern geschickt ab. Zudem hatte die Reformation während seines Aufenthaltes im Reich auch im Deutschordensland viele Freunde und Anhänger gefunden. Um Pfingsten kehrte Albrecht als Herzog in das Gebiet zurück, das er als Hochmeister verlassen hatte. In der Hauptstadt Königsberg nahm er vom versammelten Land- tage in Gegenwart polnischer Botschafter die Huldigung entgegen. Jene wenigen Ordensritter, die den Wechsel nicht mitmachen beziehungsweise nachvollziehen wollten, wurden des Landes verwiesen. So wurde aus dem Deutschordensstaat das Herzogtum Preußen.

Manuel Ruoff
Preußische Allgemeine Zeitung 06/11