Albrecht von Brandenburg-Ansbach 1522 |
Am 13. Februar 1511 wurde Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister des Deutschen Ordens gewählt. 14 Jahre später wurde der Hohenzoller zum Totengräber des Deutschordensstaates, indem er ihn in ein profanes, erbliches Herzogtum von Polens Gnaden umwandelte.
Im Deutschordensstaat wurde wie in Preußen das Leistungsprinzip verfolgt. Statt Protektion und Beziehungen sollte die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft über die Besetzung von Staatsämtern entscheiden. So versuchte der Deutsche Orden denn auch über Generationen das Mitglied an die Spitze zu wählen, das sich bis dahin am besten im Dienst am Orden bewährt hatte.
Auf Anraten des Hochmeisters Johann von Tiefen kam man von diesem Prinzip jedoch ab. Der Ordensstaat sah sich nicht mehr in der Lage, alleine der polnisch-litauischen Union zu widerstehen, und wählte deshalb fortan Fürstensöhne zu Hochmeistern, in der Hoffnung, dass diese dann ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zum Wohle des Ordensstaates spielen lassen würden.
Nach Tiefens Tod im Jahre 1497 war der Wettiner Friedrich von Sachsen der erste der nach diesem neuen Kriterium ausgewählten Hochmeister. Ihm folgte nach dessen Ableben 1510 der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Väterlicherseits war Al- brechts Großvater der Kurfürst von Brandenburg sowie Markgraf von Ansbach und Kulmbach Albrecht Achilles und mütterlicherseits der polnische König Kasimir II. Mit der Wahl Albrechts verband sich so die Hoffnung, Verbündete im Reich zu finden und Polen zu beschwichtigen.
Nachdem Albrecht noch im Todesjahr seines Vorgängers von den Gebietigern zum künftigen Hochmeister gewählt worden war, wurde er am 13. Februar 1511 in der Deutschordenspropstei Zschillen bei Chemnitz in den Orden aufgenommen, von den Ordensbevollmächtigten endgültig zum Hochmeister erkoren und mit dieser Würde bekleidet.
Kaum im Amt, sah er sich mit der Forderung seines Onkels König Sigismund I. von Polen konfrontiert, ihm den Treueeid zu schwören. Der polnische König betrachtete sich aufgrund des Zweiten Thorner Friedens von 1466 als Lehnsherr des Ordensgebietes und meinte deshalb, auf diesen Treueeid Anspruch zu haben. Diesen Akt der Unterwer- fung und der Anerkennung der Oberhoheit Polens versuchte jedoch der neue Hochmeister wie sein Vorgänger mit allen Mitteln zu vermeiden.
Dieser Machtkampf belastete die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen dem Deutschordensstaat und der polnisch-litauischen Union und mündete schließlich 1519 in einen Krieg. In diesem sogenannten Reiterkrieg blieb ein kriegsentscheidendes Aufeinandertreffen der Streitmächte aus. Statt dessen konzentrierten sich die kriegführenden Parteien darauf, mit ihren Reitern im Herrschaftsgebiet des jeweils anderen zu rauben und zu brandschatzen.
Im Jahre 1521 vermittelten der römisch-deutsche Kaiser Karl V. und König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn aus dem polnischen Herrschergeschlecht der Jagiellonen in Thorn einen auf vier Jahre angesetzten Waffenstillstand. In dieser Zeit sollte ein Schiedsgericht unter der Leitung der beiden Monarchen die Streitfrage der Kriegskontrahenten zur Entscheidung bringen, ein frommer Wunsch.
Albrecht nutzte die Zeit, um im Reich Verbündete zu werben. Hierzu suchte er das Reichsregiment in Nürnberg auf. Während des Reichstages von 1522/23 besuchte er hier auch Predigten Andreas Osianders und kam mit dem Reformator in persönlichen Kontakt. Dem Mitstreiter Martin Luthers gelang es, den Hochmeister für die lutherische Lehre zu gewinnen. Der Deutschordensstaat war seit der Tannenbergschlacht von 1410 zusehends auf dem absteigenden Ast und die katholische Kirche in einer Krise, und als Albrecht eine Mahnung aus Rom erreichte, seinen Orden zu reformieren, suchte der Hochmeister Luther selbst in Wittenberg auf und bat ihn um Rat. Luther riet dann dem Hochmeister, den Ordensstaat in ein weltliches Fürstentum umzuwandeln.
Albrecht befolgte den Rat. Bevor 1525 der Waffenstillstand mit Polen ablief, schlug der Hochmeister dem polnischen König eine Paket- lösung vor: Sigismunds Anerken- nung der Umwandlung des Ordensstaates in ein erbliches Herzogtum mit Albrecht als Herzog gegen Albrechts Anerkennung der Lehensherrschaft Sigismunds. Die polnische Seite stimmte zu. Am 8. April 1525 schlossen die Kriegs- parteien zu Krakau Frieden und besiegelten das Ende des Deutschordensstaates. Albrecht huldigte seinem Onkel und erhielt die Herzogswürde in Preußen verliehen.
Der Deutsche Orden und der Kaiser erkannten die Umwandlung nicht an, aber Albrecht sicherte abgesehen vom Einvernehmen mit dem übermächtigen polnischen Nachbarn die Aktion durch Bünd- nisse mit anderen protestantischen Herrschern geschickt ab. Zudem hatte die Reformation während seines Aufenthaltes im Reich auch im Deutschordensland viele Freunde und Anhänger gefunden. Um Pfingsten kehrte Albrecht als Herzog in das Gebiet zurück, das er als Hochmeister verlassen hatte. In der Hauptstadt Königsberg nahm er vom versammelten Land- tage in Gegenwart polnischer Botschafter die Huldigung entgegen. Jene wenigen Ordensritter, die den Wechsel nicht mitmachen beziehungsweise nachvollziehen wollten, wurden des Landes verwiesen. So wurde aus dem Deutschordensstaat das Herzogtum Preußen.
Manuel Ruoff
Preußische Allgemeine Zeitung 06/11
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